Allgemeine Information

Das Kinderkrebsregister (KiKR) veröffentlicht routinemässig Statistiken über Krebs bei Kindern (Altersgruppe 0-14 Jahre) und Jugendlichen (15-19 Jahre) auf dieser Website (siehe Krebsstatistiken) sowie in den nationalen Krebsberichten und Gesundheitsberichten.

Daten und Statistiken, die aus diesen Quellen nicht verfügbar sind, können direkt beim KiKR angefordert werden. Die unten beschriebenen Verfahren und die KiKR-Vorschriften stehen im Einklang mit dem Krebsregistrierungsgesetz (KRG, SR 818.33) und dessen Verordnung (KRV, 818.331) sowie gemäss Humanforschungsgesetz (HFG; SR 810.30) und dessen Verordnung (HFV; SR 810.301).

Gemäss Krebsregistrierungsgesetz (KRG, SR 818.33) gibt es 5 Arten von Anfragen und Datenlieferungen:

  1. Anfragen zu nicht veröffentlichten statistischen Daten (KRG Art. 16 Abs. 2,3)
    -> siehe Anfrage für Statistiken oder aggregierte Daten
  2. Datenanfragen zu Forschungszwecken (KRG Art. 23 Abs. 2)
    -> siehe Datenanfrage zu Forschungszwecken unten
  3. Datenanfragen zur Evaluation der Diagnose- und Behandlungsqualität (KRG Art. 27)
    -> siehe Datenanfrage zur Evaluation der Diagnose- und Behandlungsqualität
  4. Datenlieferungen an internationale Organisationen (KRG Art. 20 Abs. 2)
  5. Anfragen von Patienten/Patientinnen oder gesetzlichen Vertretern zu den über sie oder ihr Kind erfassten Informationen (KRG Art. 7 Abs. 2,3)
    -> siehe Auskunft über meine Daten.

Hier beschreiben wir die Daten, die im KiKR verfügbar sind (Verfügbarkeit der Daten) und wie sie für verschiedene Zwecke angefordert werden können (Datenanfragen). Für alle anderen Anfragen, die nicht speziell beschrieben sind, kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular oder via E-Mail: kinderkrebsregister.ispm@unibe.ch