Zu meldende Krebserkrankungen

Die zu meldenden Krebserkrankungen sind im Anhang 1 der Krebsregistrierungsverordnung (KRV) aufgelistet. Es wird zwischen erwachsenen Patientinnen und Patienten und Kindern und Jugendlichen unterschieden. Meldepflichtig sind ausschliesslich Daten zu bestätigten Diagnosen (Verdachtsfälle fallen nicht darunter).

Bei krebskranken Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahren müssen folgende Krebserkrankungen gemeldet werden:

ICD-10 Codes zu registrierende Tumorerkrankungen
C-codes
C00-C97 Bösartige Neubildungen
D-codes
D00-D03, D05-D09 Carcinoma in situ
D32, D33, D35 (D35.2, D35.3, D35.4) Gutartige Neubildungen der Meningen, des Gehirns und anderer Teile des Zentralen Nervensystems und gutartige Neubildungen endokriner Drüsen des Kopfes/Gehirns (Hypophyse, Epiphyse, Ductus craniopharyngealis)
D37-D48 Neubildungen unsicheren/unbekannten Verhaltens
D61 Sonstige Aplastische Anämien
D76* Sonstige näher bezeichnete Krankheiten mit Beteiligung des lymphoretikulären Gewebes und des retikulohistiozytären Systems

*D76.2 Infektionsassoziiertes hämophagozytisches Syndrom oder D76.3 Riesenzell-Retikulohistiozytom oder Sinus-Histiozytose sind nicht meldepflichtig, aber D76.3 Xanthogranulom mit Chemotherapie behandelt ist meldepflichtig

Zu meldende Angaben

Das Krebsregistrierungsgesetz unterscheidet zwischen den Basisdaten und den Zusatzdaten. Die Basisdaten sind für alle krebskranken Patientinnen und Patienten gleich. Bei krebskranken Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahren müssen immer auch Zusatzdaten gemeldet werden. Dies ist unabhängig von der Art der Krebserkrankung.

Bei allen Patientinnen und Patienten sind – neben den für eine korrekte Datenzuordnung erforderlichen Angaben zur Person (einschliesslich der AHVN13) – das Datum der Patienteninformation und Daten zur Diagnose und zur Erstbehandlung zu melden. Es sind die Daten zu melden, welche im Rahmen der Diagnosestellung und Behandlung erhoben werden. Daten, welche nicht für die Diagnose und die Behandlung nötig sind, sind NICHT zusätzlich durch die Meldepflichtigen zu erheben.

Hier kann die gesamte Datenstruktur nach dem Krebsregistrierungsgesetz (Meldepflichtige) für krebskranke Menschen in der Schweiz heruntergeladen werden.