Meldepflicht

Eine Meldpflicht für Krebserkrankungen in der Schweiz gibt es seit dem Inkrafttreten des Krebsregistrierungsgesetzes am 01.01.2020.

Wer ist meldepflichtig?

Seit dem 1.1.2020 müssen alle Ärztinnen, Ärzte, Laboratorien, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens, die an der Diagnose oder Behandlung von Krebserkrankungen beteiligt sind, Daten an das zuständige Krebsregister melden. Bei Patientinnen und Patienten jünger als 20 Jahre wird an das Kinderkrebsregister gemeldet. Die Meldung an das Kinderkrebsregister ist unabhängig davon, wo die Patientin oder der Patient zum Zeitpunkt der Diagnose wohnt.

Zusätzliche Informationen für Meldepflichtige sind auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit zu erhalten.

Hier geht es zum Meldeformular zum Downloaden und Abspeichern. Zudem finden Sie hier eine Anleitung zum Ausfüllen.

Zusätzlich gibt es eine Online Meldeplattform für niedergelassene Ärzte.