Meldepflichtige Personen und Institutionen können Daten elektronisch oder in Papierform an das Kinderkrebsregister übermitteln. Die Daten sind innerhalb von vier Wochen nach deren Erhebung von den meldepflichtigen Personen bzw. Institutionen dem Kinderkrebsregister zu melden.
Der Meldeaufwand soll sich in überschaubaren Grenzen halten. Deshalb dürfen meldepflichtige Personen und Institutionen Berichte ans Krebsregister weiterleiten, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ohnehin erstellen. Darunter fallen beispielsweise Tumorboard-, Operations-, Pathologie-, Histologie-, Zytologie- oder Spitalaustrittsberichte, Arztbriefe oder Auszüge aus der Krankengeschichte. Dabei müssen sie sicherstellen, dass diese Dokumente ausschliesslich Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Krebserkrankung stehen.
Meldeformular des Kinderkrebsregisters
Die Form der Meldung ist der meldepflichtigen Person bzw. Institution grundsätzlich freigestellt. Das Meldeformular des Kindekrebsregisters fasst die minimalen Angaben zusammen, die meldepflichtige Personen zu Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen unter 20 Jahren an das Kinderkrebsregister melden müssen. Dieses Meldeformular kann zusammen mit den darin aufgeführten medizinischen Berichten entweder per E-Mail oder in Papierform an das Kinderkrebsregister geschickt werden. Sie müssen dieses Meldeformular nicht verwenden, es dient lediglich als Hilfestellung.
Hier geht es zum Meldeformular zum Downloaden und Abspeichern. Zudem finden Sie hier eine Anleitung zum Ausfüllen.
Es umfasst Angaben zur Diagnosemeldung (enthält Vorerkrankungen, Prädispositionen und Begleiterkrankungen), zur Nachsorgemeldung (enthält Follow-up, Spätfolgen, Therapieänderung, -erfolg und Remission) und zur Rezidivmeldung (dies kann eine Progression, neue Metastasen, oder ein Rezidiv sein).
Hier können Sie die Checkliste für medizinische Berichte herunterladen. Diese erklärt für welche Art der Meldung welche medizinischen Bericht mitgeschickt werden sollten.
Zusätzlich gibt es eine Online Meldeplattform für niedergelassene Ärzte.
Elektronische Datenmeldung (per E-Mail)
Bitte verwenden Sie für die Datenübermittlung per E-Mail HIN-gesicherte Plattformen. Beide E-Mail-Adressen (Absender, Empfänger) müssen HIN-geschützt sein. Für die Datenmeldung an das Kinderkrebsregister verwenden Sie bitte: kikr.meldungen.ispm@unibe.ch.
Datenmeldung per Post
Datenmeldungen per Post sind in undurchsichtigen Umschlägen vorzunehmen. CDs oder USB-Sticks sollten mit Karton geschützt oder in einen gepolsterten Umschlag verpackt werden. Elektronische Daten müssen immer mit einem Passwort gesichert werden. Das Passwort ist separat zuzustellen.