Krebserkrankungen in der Schweiz einheitlich und vollständig erfassen
Das Krebsregistrierungsgesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Medienmitteilung der Nationalen Krebsregistrierungsstelle (NKRS) und des Kinderkrebsregisters (KiKR)
Am 1. Januar 2020 tritt das Krebsregistrierungsgesetz (KRG ; SR 818.33) in Kraft. Es schreibt vor, Krebserkrankungen in der Schweiz einheitlich und vollständig zu erfassen. Die systematische Erfassung dient dazu, Krebserkrankungen in Zukunft besser zu verstehen und die Behandlungen zu optimieren. In der Medienmitteilung der NKRS und des KiKR finden Sie weitere interessante Informationen zum neuen Krebsregistrierungsgesetz.
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