Sie als Patientin, oder Patient bzw. als gesetzliche Vertretung (z.B. Eltern) haben das Recht über die Krebsregistrierung informiert zu werden und allenfalls Widerspruch einzulegen. Sie haben auch das Recht Auskunft über die registrierten Daten zu erhalten.

Häufige Fragen

Die ärztliche Fachperson, welche die Diagnose mitteilt, ist verantwortlich für Ihre Information (bzw. die Ihres Kindes). Das kann z.B. die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sein. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt kann aber auch eine medizinische Fachperson mit Ihrer Information beauftragen.

Informiert werden Sie (bzw. Ihr Kind) über Ihre im Krebsregistrierungsgesetz verankerten Rechte (bzw. die Ihres Kindes), über den Schutz Ihrer Personendaten (bzw. die Ihres Kindes) und über Sinn und Zweck der Krebsregistrierung.

Sie (bzw. Ihr Kind) werden mündlich informiert und erhalten eine Patienteninformationsbroschüre.

Die Nationale Krebsregistrierungsstelle (NKRS) hat in Zusammenarbeit mit dem Kinderkrebsregister eine Patienteninformationsbroschüre ausgearbeitet, die den meldepflichtigen Personen und Institutionen für die Information der Patientinnen und Patienten bzw. der gesetzlichen Vertretung kostenlos zur Verfügung steht.

Die Patienteninformationsbroschüre kann hier heruntergeladen werden:

Weitere ausführliche Informationen für Patientinnen und Patienten rund um die Krebsregistrierung finden Sie hier.